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Position

Engagementstiftung: Die Zivilgesellschaft ist Zaungast

Stellungnahme der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

18.10.19

Die BKJ fordert, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Engagementstrukturen in Initiativen, Vereinen und Verbänden gefördert und gestärkt werden.

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 dem Gesetzentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zugestimmt. Die Stiftung hat den Zweck Engagement und Ehrenamt, also die genuinen Bestandteile der Zivilgesellschaft, zu stärken. Die Vorzeichen unter welchen die Gründung steht, die formale Konstruktion und die Definition der Zweckbestimmung deuten allerdings nicht darauf hin, dass Regierung und Zivilgesellschaft von den gleichen Grundannahmen ausgehen.

Neber der Forderung die Engagementstrukturen zu fördern und zu stärken, erwartet die BKJ, dass die Stiftung in einem transparenten und vertrauensvollen sowie gleichberechtigten Verhältnis mit den im Bereich Engagement erfahrenen zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeitet. Weiterhin fordert sie, das Handlungsfeld Kultur, für das sie mit ihren Fachstrukturen der Kulturellen Bildung steht, im Stiftungsrat mit einem Platz zu besetzen und so an den Entscheidungen für die Umsetzung des Stiftungszwecks zu beteiligen.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode von 2018 haben die Regierungsparteien die Gründung einer Engagement-Stiftung vereinbart. Zur Halbzeit der Legislaturperiode wird die rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts nun errichtet. Anfang 2020 soll die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen. Ihre Errichtung ist als erste Maßnahme der im Mai 2019 vorgelegten Empfehlungen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse beschlossen worden und soll in diesem Sinn Engagement und Ehrenamt stärken.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sitz der Stiftung soll in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) sein. Geplant ist, so der Sprecher der Bundesministerin, die Beschäftigung von ca. 80 Mitarbeiter*innen.

Die Zivilgesellschaft ist Zaungast

Die Stiftung besteht aus dem neunzehnköpfigen ehrenamtlichen Stiftungsrat und einem zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand, der die Geschäfte führt. Im Stiftungsrat ist die Zivilgesellschaft mit neun Personen vertreten, von denen je drei von den zuständigen Ministerien benannt werden.

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass im Stiftungsrat die Zivilgesellschaft vertreten ist. Doch ist die Gewichtung in den Augen der BKJ nicht austariert und die Mitglieder im Stiftungsrat sind nicht gleichberechtigt. Erfolgt doch die Berufung von je drei zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen durch die jeweiligen Ministerien, womit die Meinungspluralität gesellschaftlicher Positionierungen nicht gegeben sein wird. Hält man sich vor Augen, dass Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden können, wären die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft im Stiftungsrat stets in der Minderheit gegenüber den Vertreter*innen der Bundes- und Landesministerien, der Kommunen und des Bundestags. Zudem haben die im Stiftungsrat vertretenen drei Bundesminister*innen bei Satzungsänderungen, Haushalts- und Personalangelegenheiten ein Vetorecht. Die Verfasstheit der Stiftung begünstigt so die Instrumentalisierung von Engagementstrukturen, da zuvorderst der öffentliche Sektor durch die Stiftung repräsentiert und aufgrund der Zusammensetzung und Entscheidungshoheit gestärkt wird.

In der Satzung wird als Stiftungszweck die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen genannt. Der Stiftungszweck soll durch Service-Angebote, die Bereitstellung von Informationen zur Organisationsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung (z. B. beim Datenschutz und digitalen Datenmanagement), die Förderung digitaler Innovationen sowie die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in strukturschwachen und ländlichen Räumen erfüllt werden. Das sind Maßnahmen, die die BKJ im Ansatz grundsätzlich teilt, denn sie sieht sie als wichtige Handlungsfelder der zivilgesellschaftlichen Fachstrukturen. Sie setzen Maßnahmen bereits um. Hier fehlt es allerdings an der finanziellen Ausstattung, um diesen Aufgaben ausreichend nachzukommen. Seit vielen Jahren wird von einer prekären Finanzierungslage der Zivilgesellschaft gesprochen und konstatiert, dass sich seit der 1999 einberufenen Enquête-Kommission zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements nicht viel getan hat. Eine Infrastruktursicherung von lokalen Organisationsformen scheint fatalerweise jedoch keine Aufgabe der operativ agierenden Stiftung zu sein. Zumal die Gewichtung der Haushaltsmittel im Verhältnis zu den Stiftungszwecken nicht sichtbar wird und die Personalausstattung daraufhin deutet, dass die Operationalisierung der Stiftungsagenda im eigenen Hause vorgenommen wird.

Statt z. B. erfahrene Spartenorganisationen und Netzwerke mit zivilgesellschaftlicher Verankerung mit den Aufgaben zu betrauen, schafft die Bundesregierung eine fachliche Parallelstruktur mit einigen Dutzend Mitarbeiter*innen, der die Beratung der Engagementlandschaft obliegen soll. Die Aufgabe von Staat, Ländern und Kommunen besteht nach Auffassung der BKJ zuvorderst darin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie absichernd und engagementförderlich sind. Die Bündelung von Beratungsexpertise und Haushaltsmitteln in einem staatlich dominierten Gestaltungsrahmen widerspricht der ebenso bewährten wie erfolgreich praktizierten Rollenverteilung in der Engagementpolitik.

Als Aufgaben für die Stiftung kommen die Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft hinzu sowie die begleitende Forschung im Engagementbereich. Ersteres verwundert, da es mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement bereits eine funktionierende Struktur gibt, die diese Aufgabe kompetent ausfüllt. So könnte die Übertragung dieser Aufgabe an die Stiftung als Affront gegenüber der Zivilgesellschaft verstanden werden.

Die Aufgabe, sich der begleitenden Forschung anzunehmen, ist zu begrüßen, da der Mangel an umfänglicher Begleitforschung im Engagementbereich augenfällig ist. Allerdings wäre es hierfür nach Auffassung der BKJ geboten, dass die Stiftung von vornherein einen wissenschaftlichen Beirat konstituiert.       

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll die Stiftung eine jährliche Zuwendung des Bundes in Höhe von ca. 30 Millionen Euro erhalten. Sollten die angekündigten Kürzungen von 90 Millionen im Bundeshaushalt 2020 für den Engagementbereich tatsächlich eintreten, werden hier politisch fragwürdige Signale in die Zivilgesellschaft gesandt.

Fazit

Als Teil der Zivilgesellschaft setzt sich die BKJ insbesondere für die Kulturelle Bildung ein. Ein wichtiges politisches Anliegen ist es, Zivilgesellschaft zu stärken und damit eine lebendige Demokratie zu befördern. Eine lebendige Demokratie braucht nach Meinung der BKJ eine aktive Zivilgesellschaft, in der die Interessenvertretungen des Gemeinwohls auf allen Ebenen die politischen Entscheidungsprozesse mitgestalten, an gesellschaftlichen Fragestellungen teilhaben und durch ihr Engagement die offene und demokratische Gesellschaft stärken. Die BKJ fordert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf, für die größtmögliche Pluralität der Zivilgesellschaft Sorge zu tragen. Dazu zählt für die BKJ, dass auch der Engagementbereich Kultur unmittelbar Berücksichtigung im Stiftungsrat erfährt.

Die beabsichtigte Ausgestaltung der Stiftung sieht die BKJ als vertane Chance die Fachstrukturen der Zivilgesellschaft in ihrer beratenden und qualifizierenden Funktion zu stärken, indem etwa bereits bestehende zivilgesellschaftliche Organisationen mit der bedarfsgerechten Umsetzung der Aufgaben betraut werden. Der Bund schafft hier eine Parallelstruktur, statt unter Gesichtspunkten der Subsidiarität in die bestehende zivilgesellschaftliche Infrastruktur für Engagement zu investieren. 

Für eine Zusammenarbeit mit der Engagementstiftung ist es in den Augen der BKJ nun angeraten, Transparenz über die konkreten Tätigkeiten der Stiftung und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft herzustellen und Gewähr dafür zu bieten, dass die bereitgestellten Mittel tatsächlich umfänglich zur materiellen Förderung der Zivilgesellschaft und der Engagierten eingesetzt werden.


Weitere Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft u. a.

Stellungnahme des Bündnis für Gemeinnützigkeit zum Gesetzentwurf zur Einrichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Stellungnahme des BBE-Sprecher*innenrates an das BMFSFJ zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Referentenentwurf)

„Staatsstiftung für das Ehrenamt: Zurück in die Vergangenheit“ – Beitrag von Gabriele Schulz und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat.

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, 29. November 2019

Mitglieder der Enquete-­Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“(1999–2002) wenden sich gegen die geplante „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“, „In die falsche Richtung!“, 02. Januar 2020

 

Öffentliche Anhörung

Bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag, am 9. Dezember 2019, war Jens Maedler von der Bundesverinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V . (BKJ) als Sachverständiger geladen.

Sachverständigenliste, Stellungnahmen der Sachverständigen, Wortprotokoll

Zitiervorschlag

BKJ: Engagementstiftung: Die Zivilgesellschaft ist Zaungast
https://www.bkj.de/engagement/wissensbasis/beitrag/engagementstiftung-die-zivilgesellschaft-ist-zaungast/
Remscheid und Berlin, .

  • Politik

BKJ-Inhalt

Typo: 332

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Ihr Ansprechpartner
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Leitung Freiwilliges Engagement und Ehrenamt

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+49 30 - 48 48 60 28
E-Mail-Adresse:
maedler@bkj.de

 

Gefördert vom

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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.